Wahlpropaganda für Minderjährige

25.02.2016, 13:50 Uhr | ABB

Antwort auf Leserbrief von Stefan Striebel, Sasbach



Leserbrief StriebelSehr geehrter Herr Striebel,

Wie können Sie in Ihrem Leserbrief vom 25.02. die Frage stellen, wie sinnig es sei, dass der Landtagskandidat der CDU Minderjährige mit Wahlpropaganda per Brief behelligt!! Sie haben doch sicher tags zuvor im Acher und Bühler Bote gelesen, dass sich die Gemeinde Sasbach dafür entschuldigt, dem Kandidaten die falschen Adressen zur Verfügung gestellt zu haben. Er hat gesetzeskonform von allen Gemeinden seines Wahlkreises die Adressen der über 65-Jährigen erbeten und auch mit Ausnahme von Sasbach erhalten.

Schon der erste Satz des Briefes zeigt, dass es sich niemals um ein Schreiben an Minderjährige handeln kann, sondern dass hier ein offenkundiger Versandirrtum vorliegt. Dass müssten doch auch Sie sofort gemerkt haben! Deshalb ist es unanständig und verwerflich, bei Würdigung der gegebenen Umstände in einem Leserbrief von einer gewollten Behelligung von Minderjährigen zu schreiben, es sei denn, man hat die bewusste Absicht, den CDU-Kandidaten schlecht zu machen und ihm zu schaden.

Willi Stächele hat die Entschuldigung der Gemeinde Sasbach dankbar entgegen genommen und nimmt ausdrücklich auch den verantwortlichen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung in Schutz, weil irren nun einmal menschlich ist.

Jürgen Klemm
Achern