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Neuigkeiten
21.11.2019, 07:29 Uhr
Willi Stächele: Gymnasium Achern erhält für Umbau 546.000 € Schulbaufördermittel

Wie der CDU-Landtagsabgeordnete und Minister a.D. Willi Stächele mitteilt, erhält das Gymnasium Achern für den Umbau 546.000 € aus dem Schulbauförderprogramm des Landes.

Im Jahr 2019 werden insgesamt 84 Schulbaumaßnahmen an öffentlichen Schulen mit rund 97,7 Mio. Euro aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs gefördert. Die Förderung basiert auf den Absprachen zwischen Kultusministerium, Finanz- und Innenministerium mit den Kommunalen Landesverbänden (Städtetag Baden-Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg, Landkreistag Baden-Württemberg).

„Es freut mich sehr, dass Achern 546.000 € für den Umbau des Gymnasiums erhalten wird. Damit wird die Stadt als Schulträger finanziell unterstützt und kann den Anforderungen an moderne Lern- und Lebensräume Rechnung tragen. Denn die Anforderungen an unsere Schulen haben sich durch die neuen pädagogischen Konzepte und die heterogene Schülerschaft in den vergangen Jahren sehr verändert, dem müssen wir Rechnung tragen“, so der Landtagsabgeordnete Stächele.

Hintergrund:

Das Land Baden-Württemberg gewährt im Rahmen der Schulbauförderung einen Regelzuschuss i.H.v. 33 Prozent des als förderfähig anerkannten Bauaufwands für Um-, Neu- und Erweiterungsbauten. Die Schulbauförderung sieht eine einmalige Förderung zur Schaffung der erforderlichen Flächen für den lehrplanmäßigen Unterricht, den ganztägigen Betrieb einer Schule oder auch für die Inklusion vor. Hierzu gehören nicht nur Neubaumaßnahmen, sondern auch die Erweiterung von Schulen, der grundrissverändernde Umbau von Schulen sowie der Erwerb und der Umbau eines Gebäudes zur Schaffung von Schulraum.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass Schulgebäude im Eigentum der Schulträger stehen. Bau und Unterhaltung von Schulen sind somit Aufgaben der Schulträger, die diese in eigener Zuständigkeit als weisungsfreie Pflichtaufgabe wahrnehmen. Gemäß der Schullastenverordnung - SchLVO erhalten die Schulträger jährlich für jeden Schüler einen Sachkostenbeitrag. Die Sachkostenbeiträge nach Schularten können Sie § 2 der Schullastenverordnung unter folgendem Link entnehmen: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchullastV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true