Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten heute in Kraft.
Hier habe ich Ihnen eine kurze Übersicht mit den wichtigsten Regelungen für das alltägliche Leben zusammengestellt:
Kontakte
- Persönliche Kontakte auf ein Minimum reduzieren.
- Treffen oder Feiern im privaten oder öffentlichen Raum mit maximal 2 Haushalten oder wenn alle miteinander verwandt sind (verwandt bedeutet hier: Personen, die in gerader Linie verwandt sind: Großeltern, Eltern und Kinder sowie deren jeweiligen Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner). In allen Fällen gilt: höchstens10 Personen
Reisen & Beherbergung
- Verzicht auf private Reisen sowie Besuche von Verwandten.
- Keine überregionalen touristischen Ausflüge.
- Keine Busreisen zu touristischen Zwecken.
- Fahrgemeinschaften zur Schule oder Arbeit gestattet.
- Übernachtungsangebote für touristische Zwecke nicht gestattet. Dies gilt auch für Campingplätze. Dauercamping aber weiterhin erlaubt.
- Geschäftliche, notwendige Reisen und Übernachtungen bleiben erlaubt.
Dienstleistungen
- Kosmetik-, Tattoo- und Piercingstudios werden geschlossen.
- Medizinische Behandlungen (z.B. Physio- oder Ergotherapie, Logopädie, Podologie, medizinische Fußpflege sowie Massagen) möglich.
- Friseursalons und Sonnenstudios unter Hygieneauflagen weiterhin geöffnet.
- Prostitutionsstätten müssen schließen.
Arbeiten
- Home Office überall dort, wo es möglich ist.
- Notwendige Geschäftstreffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- und Geschäftsbetriebes möglich.
- An den Betrieb angepasste Hygieneauflagen.
Gastronomie
- Schank- und Speisegaststätten, Bars, Shisha- und Raucherlokale, Clubs sowie Kneipen aller Art werden geschlossen.
- Ausnahme für Speisen zur Abholung oder Lieferung.
- Betriebskantinen unter Hygieneauflagen weiterhin geöffnet.
Bildung & Betreuung
- Alle Bildungseinrichtungen und Kindergärten bleiben geöffnet.
- Weiterbildungseinrichtungen für theoretische Seminare bleiben geöffnet, keine Sportkurse o.Ä.
Einzelhandel
- Bleibt unter Hygieneauflagen geöffnet.
- Maximal ein Kunde auf 10m² Verkaufsfläche.
- Maximal ein Kunde auf unter 10m² Verkaufsfläche.
- Gesteuerter Zutritt.
- Warteschlangen vermeiden
Kultur
- Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind nicht gestattet.
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Z.Bsp.: - Theater - Oper - Museen - Konzerthäuser - Clubs und Diskotheken - Kinos - Freizeitattraktionen drinnen oder draußen - Spielhallen, Spielbanken oder Wettannahmestellen
- Spielplätze im Freien dürfen genutzt werden.
Religion & Todesfälle
- Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen erlaubt.
Gesundheit & Soziales
- Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen.
- Keine Isolation der Betroffenen.
- Übernahme der Kosten von regelmäßigen SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten und Besucher.
Sport
- Öffentliche und private Sportstätten werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Z.Bsp.: - Fitness- und Yogastudios - Schwimm- und Spaßbäder (für Schul- und Studienbetrieb weiterhin geöffnet) - Thermen und Saunen - Tanzschulen - Sportstätten von Vereinen jeglicher Art
- Sport alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts auf öffentlichen oder privaten Sportanlagen erlaubt.
- Training und Veranstaltungen von Spitzen- und Profisport ohne Zuschauer möglich.
- Sport auf weitläufigen Anlagen wie Golf- oder Tennisplätzen oder Reitanlagen erlaubt.
- Hundesport erlaubt.
- Rehasport erlaubt.
Hilfsmaßnahmen
- Nothilfe für betroffene Unternehmen und Betriebe wird vom Bund bereitgestellt.
- KfW-Schnellkredite für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten.
Im Wortlaut finden Sie die 6. Corona-Verordnung hier.