Willi Stächele MdL
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Neuigkeiten
24.06.2020, 09:59 Uhr
Neufassung der Corona-Verordnung
Die Landesregierung hat gestern eine neue Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Sie tritt am Mittwoch, den 1. Juli 2020, in Kraft.
 
Die wesentlichen Punkte sind:
 
  • Die Abstandsregelung von 1,5 m gilt nicht mehr für Ansammlungen von bis zu 20 Personen und nicht mehr für Schulen und Kindergärten.
  • Die Mund-Nasen-Bedeckung gilt weiterhin z.B. im ÖPNV und beim Einkaufen.
  • Veranstaltungen sind bis 31. Juli 2020 mit bis zu 99 Teilnehmern erlaubt (bis 250 Personen bei festen Sitzen/festes Programm). Ab 01. August 2020 sind Veranstaltungen mit bis zu 499 Teilnehmer erlaubt.
 
Die komplette Verordnung finden Sie hier.