Willi Stächele MdL
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Neuigkeiten
27.05.2020, 08:00 Uhr
Zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung

Mit Beschluss vom 26. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Mittwoch, den 27. Mai 2020, bzw. Dienstag, den 2. Juni 2020.

Künftig dürfen sich außerhalb des öffentlichen Raums bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen oder Verwandte ohne zahlenmäßige Beschränkung; die Regelung, dass ein weiterer Haushalt hinzukommen kann, wird gestrichen.

  • Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden werden bis zum Ablauf des 31.8. untersagt; diese Regelung tritt abweichend vom Außerkrafttreten der CoronaVO (15.6.) am 1.9. außer Kraft.
  • Für die Regelung von Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmenden wird eine Verordnungsermächtigung geschaffen.
  • Veranstaltungseinrichtungen wie u.a. Kultureinrichtungen, Kinos und Messen werden geöffnet, soweit ihr Betrieb durch Rechtsverordnung zugelassen ist.
  • Ab dem 2.6. können zusätzlich zu den in der Ersten Änderungsverordnung zur CoronaVO vom 16.5. bereits geregelten Öffnungen wieder geöffnet werden unter Hygieneauflagen:
    • Kneipen und Bars,
    • öffentliche Bolzplätze und
    • Jugendhäuser.

Die komplette Verordnung finden Sie hier.