Willi Stächele MdL
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Neuigkeiten
25.05.2020, 08:00 Uhr
Stächele mahnt zur Zurückhaltung bei Hilfsleistungen
Schuldenlast für Soforthilfen eine immer größere Last für die öffentlichen Haushalte

In einer der derzeit üblichen Schaltkonferenzen in seinem Wahlkreis beschreibt der frühere Finanzminister und hiesige Abgeordnete Willi Stächele einige Eckdaten der aktuellen finanzpolitischen Entwicklung, welche die Bürger mit großem Interesse, aber auch mit gewissem Unbehagen verfolgen.

„Die erste Reaktion auf die Corona Krise gehörte der Soforthilfe. Milliardenschwere Überbrückungshilfen zur Sicherung von Arbeitsplätzen und für einen Neustart waren richtig“, machte Willi Stächele deutlich.

„Nun geht es aber darum“, so Stächele weiter, „dass man noch mehr auf Details achten muss“. Firmen, die schon vor der Corona-Krise  angeschlagen waren, dürfen, nach Stächeles Ansicht, ohne zukunftsfähiges Geschäftsmodell nicht subventioniert werden.

„Ein Sarg darf nicht endlos lang um das Grab herumgetragen werden“, sagte schon vor vielen Jahren der damalige Ministerpräsident und Lehrmeister in Sachen sozialer Marktwirtschaft, Lothar Späth.

„Die Rettungsschirme des Staates dürfen nicht ins Uferlose gehen. Milliardenschwere Schulden für unsere Kinder und Kindeskinder müssen gut begründet werden.“, so Stächele weiter.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz vermittle immer wieder den Eindruck, dass für Kreditaufnahmen keine Grenzen nach oben mehr gelten und er verweist auf stabile Jahre.

„Aber die angesprochenen Rücklagen  von Olaf Scholz, wie der historische Juliusturm (Thesaurierte Überschüsse des Bundeshaushalts in den Jahren 1953 - 1957) der Fünfziger Jahre sehe ich nicht. Es sind schlichtweg neue Schulden“, so Stächele.

Der Bund verschuldet sich bisher durch die Auflage von Rettungsschirmen mit weiteren 156 Mrd. €, was für die Jahre ab 2020 eine zusätzliche jährliche Tilgungsverpflichtung in Höhe von 5 Mrd. €  über einen Zeitraum von zwei Jahrzehnten nach sich zieht!

Die neue Steuerschätzung belastet auch Baden-Württemberg mit 7 Mrd. € für die beiden laufenden Haushaltsjahre. Steuermindereinnahmen in den beiden Jahresetats, wo bereits Ausgaben in einer bestimmten Höhe verplant sind. Dieses Loch muss abgedeckt werden.

Dazu kommen die Milliarden für Soforthilfe und Stabilisierung des Marktes und schon jetzt eine Kreditaufnahme von 5 Mrd. €,  was ab 2024 zusätzliche jährliche Tilgungsleistungen von 500 Mio. € zwingend erfordert. Zur Einschätzung der Größenordnung sei hier das Wohnbauförderprogramm genannt, welches in Zeiten höchster Steuereinnahmen mit  250 Mio. € jährlich dotiert war.

Schon jetzt müssen Landeshaushalt und kommunale Haushalte überdacht und angepasst werden, was nicht unmittelbar konjunkturfördernd ist.

Stächele mahnt zur Vorsicht bei der Ankündigung weiterer Konjunkturprogramme!

„Unternehmen, die gerettet wurden, müssen nun dieser Hilfe zur Selbsthilfe gerecht werden. Wir dürfen auch wieder auf gute Steuerzahler hoffen. Wie lange das Steuerminus anhält, und ob es nicht noch weiter nach unten fährt, ist immer noch offen. Und in dieser Situation ist bekannt, dass die grüne baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann nicht mehr kandidieren wird und im nächsten März in Pension geht. Hoffentlich hat sie noch den notwendigen Biss, denn jetzt wird ein Finanzminister als „Mahner und Warner“ dringendst gebraucht!“, so Willi Stächele weiter.