Willi Stächele MdL
Besuchen Sie uns auf http://www.willi-staechele.de

DRUCK STARTEN


Neuigkeiten
14.05.2020, 18:11 Uhr | Stadt Kehl
Vergleich: Corona-Maßnahmen deutsche und französische Rheinseite

Seit Montag (11. Mai) dürfen die Einwohnerinnen und Einwohner der Großraums Straßburg nach 55 Tagen strenger Ausgangssperre wieder ohne triftigen Grund vor die Tür. Dabei müssen sie ganz ähnliche Regeln beachten wie ihre deutschen Nachbarn.

 

Abstand halten:

Wie auf der badischen Rheinseite ist Abstandhalten das oberste Gebot, das außer für Familienangehörige überall gilt.

Versammlungsverbot:

Ansammlungen von mehr als zehn Personen sind auf der französischen Rheinseite mindestens bis zum 2. Juni untersagt. Das gilt auch für private Familienfeiern.

In Baden-Württemberg dürfen sich seit dem 11. Mai wieder Angehörige aus zwei Haushalten treffen, unabhängig von der Personenzahl, die dann zusammenkommt. Gemeinsame Unternehmungen von Menschen, die in mehr als zwei Haushalten leben, bleiben indes untersagt.

Maskenpflicht:

Wie in Baden-Württemberg gilt im öffentlichen Nahverkehr, also in Bussen, in der Tram und in Zügen, die Maskenpflicht mit einem Unterschied: In Frankreich müssen erst Kinder ab einem Alter von elf Jahren Masken tragen, auf der deutschen Rheinseite gilt die Maskenpflicht bereits für Kinder ab sechs Jahren. Wer dagegen verstößt, zahlt 135 Euro.

Weiterer Unterschied: Beim Einkaufen ist das Tragen einer Maske in Frankreich dringend empfohlen, aber keine vom Staat oder der Stadt Straßburg angeordnete Pflicht. Ladenbetreiber können in ihrem Geschäft jedoch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verlangen.

Den Einwohnerinnen und Einwohnern der Eurométropole wird sowohl vom Straßburger Oberbürgermeister Roland Ries als auch vom Präsidenten der Eurométropole de Strasbourg, Robert Herrmann, dringend empfohlen, eine Maske zu tragen, wenn sie sich im öffentlichen Raum aufhalten.

Einkaufen:

Die Geschäfte dürfen in Frankreich seit dem 11. Mai wieder öffnen. Wochenmärkte finden wieder statt. Geschäftsinhaber von kleinen Geschäften müssen – wie in Baden-Württemberg – dafür sorgen, dass die Abstandsregeln und Hygienevorschriften eingehalten werden und dass sich auch vor dem Eingang keine Menschenansammlungen bilden.

Öffentlicher Nahverkehr:

Im öffentlichen Nahverkehr und den Zügen gilt in Frankreich neben der Masken- auch die Abstandspflicht: Jeder zweite Sitz darf nicht genutzt werden, auf dem Boden sind Abstandsmarkierungen aufgebracht. Die Zahl der Fahrgäste ist limitiert.

Öffentliche Einrichtungen:

Mediatheken und kleine Museen können in Frankreich wieder öffnen. Große Museen bleiben bis mindestens 2. Juni geschlossen; Ende Mai soll entschieden werden, wie es weitergeht.

Frisöre und Kosmetikstudios:

Eine Woche nach den Frisören in Baden-Württemberg durften auch die Salons in Frankreich wieder öffnen; Kosmetikstudios sind auf beiden Rheinseiten seit Montag wieder offen. Es gelten strenge Hygieneauflagen.

Gaststätten:

Gaststätten bleiben auf der französischen Rheinseite voraussichtlich noch bis mindestens 2. Juni geschlossen; in Baden-Württemberg dürfen sie von 18. Mai an wieder öffnen.

Großveranstaltungen:

Größere Veranstaltungen finden in Frankreich bis zum 15. Juli nicht statt. Veranstaltungen, bei denen mehr als 5000 Menschen zusammenkommen könnten, sind bis 31. August untersagt. In Baden-Württemberg sind Großveranstaltungen ebenfalls bis 31. August nicht erlaubt.

Schulbetrieb:

Während in Baden-Württemberg die Abschlussklassen und die Jahrgänge davor wieder zur Schule gehen, sind es in der Eurométropole vom 14. Mai an zunächst nur die Fünftklässler. Die gymnasiale Oberstufe wird in diesem Schuljahr nicht mehr zur Schule gehen; die Abiturprüfungen sind abgesagt, als Abiturnote gilt der Durchschnitt der im laufenden Schuljahr erbrachten Leistungen. Auch die Mittelschulen (Collège) sind noch geschlossen.

Kinderkrippe und Vorschule:

Für Kinder unter drei Jahren ist eine Betreuung in den Krippen seit dem 11. Mai in Kleingruppen (zehn Kinder) wieder möglich. Die grenzüberschreitende, deutsch-französische Krippe ist allerdings noch nicht wieder geöffnet.

Ferienlager, Ferienprogramme

Ferienprogramme sind auf der französischen Rheinseite bislang untersagt. Wie es im Sommer weitergeht, wird sich Ende Mai entscheiden.

Die Stadt Kehl hat sich entschieden, den Ferienspaß im Haus der Jugend abzusagen; auch die beliebte Kinderstadt findet in diesem Jahr nicht statt.

Parks

Parks und Gärten bleiben in der Eurométropole vorerst noch geschlossen.

Sport:

Sport- und Mehrzweckhallen bleiben in Frankreich wie in Baden-Württemberg weiterhin geschlossen. Wie in Baden-Württemberg sind auch die Schwimmbäder, Sportclubs und Fitnessstudios zu.

Individualsportarten im Freien sind auf beiden Rheinseiten zulässig; Mannschafts- und Kontaktsportarten verboten.


Gottesdienste:

Kirchen und Gebetsräume dürfen in Frankreich wieder öffnen, Gottesdienste, Gebetsveranstaltungen und Zeremonien sind aber bis auf weiteres verboten. In Baden-Württemberg sind Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen in geschlossenen Räumen wieder erlaubt – unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften.

Hochzeiten und Beisetzungen:

Trauungen sind in Frankreich weiterhin nur in Notfällen möglichen. In Kehl können Paare wieder heiraten, jedoch dürfen bei der Trauung außer dem Paar und den Standesbeamten keine anderen Personen anwesend sein.

Bei Beisetzungen ist die Zahl der Trauernden in Frankreich auf maximal 20 begrenzt, in Baden-Württemberg auf 50.

Rathäuser:

In Straßburg wie in Kehl müssen Menschen, die Angelegenheiten in den Rathäusern zu regeln haben, zuvor einen Termin vereinbaren.

Freizeit:

Wie in Baden-Württemberg sind Kinos, Theater- und Konzertsäle in Frankreich weiterhin ebenso geschlossen wie Diskotheken und Festhallen.

Reisen:

Die französischen Nachbarn dürfen sich bis auf weiteres nicht mehr als 100 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen – es sei denn, sie müssen es aus beruflichen Gründen tun oder aufgrund eines familiären Notfalls. Wer das Departement verlassen möchte, indem er seinen Wohnsitz hat, muss sich eine Bescheinigung des Innenministeriums ausdrucken. Wer sich nicht daran hält, zahlt 135 Euro. Auch in Fernzügen gilt die Maskenpflicht; jeder Fahrgast muss seinen Sitzplatz reservieren.