Willi Stächele MdL
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Neuigkeiten
20.03.2020, 09:07 Uhr
„Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“
Maßnahmenkonzept BMWi und BMF

Das gemeinsame Konzept von Bundesfinanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium beruht auf vier Säulen:

1. Kurzarbeitergeld flexibilisieren

Der Zugang zum Kurzarbeitergeld wird erleichtert:
  1. Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %
  2. teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
  3. Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
  4. vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)
  5.  

2.    Steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen

  1. Gewährung von Stundungen ohne strenge Anforderungen
  2. Anpassungen von Vorauszahlungen unkompliziert und schnell
  3. Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bis 31.12.2020, soweit unmittelbarer Zusammenhang Corona-Virus
  4.  

3.    Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen

  1. Aufstockung Gewährleistungsrahmen um bis zu 93 Mrd. Euro (entsprechend der im Haushaltsgesetz gegebenen Möglichkeit)
  2. Diese Erhöhung führen insb. zu folgenden Maßnahmen:
    1. KfW-Unternehmerkredit (etablierte Unternehmen) werden für Großunternehmen geöffnet (bisher Umsatz 500 Mio. Euro; jetzt: bis zu 2 Mrd. Euro) und Risikoübernahme bis zu 80 % für Kredite bis 200 Mio. Euro erhöht.
    2. KfW-Kredit für Wachstum: Umsatzgrenze von 2 auf 5 Mrd. Euro erhöht; keine Beschränkungen mehr auf bestimmten Bereich; erhöhte Risikoübernahme auf bis zu 70 %. Unternehmen mit mehr als 5 Mrd. Euro Umsatz weiterhin Einzelfallprüfung.
    3. Größere und schnellere Handlungsfähigkeit von Bürgschaftsbanken, indem das der Bürgschaftshöchstbetrag auf 5 Mio. Euro verdoppelt wird und die Entscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig durch die Bürgschaftsbanken (ohne Zustimmung der Länder) innerhalb von 3 Tagen getroffen werden können.
    4. Erweiterung des Großbürgschaftsprogrammes auf Ganzdeutschland statt strukturschwacher Gebiete (Betriebsmittel- und Investitionsabsicherungen ab 50 Mio. Euro)
    5. Zusätzliche Sonderprogramme für nicht unter die oben genannten Programme fallenden Unternehmen sollen aufgelegt werden (vorbehaltlich Genehmigung EU-Kommission).
    6.  

4.    Stärkung des europäischen Zusammenhalts

KOM-Initiative „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Mrd. Euro

 

Das gemeinsame Papier finden Sie hier (PDF, 431 KB).